Darf ich an den AGB des Marktplatzes vorbei agieren?

Viele Händler wollen den Marktplatz dafür nutzen, den eigenen Online-Shop zu pushen. Die Hoffnung ist, dass die Bekanntheit des eigenen Unternehmens über den Marktplatz dafür sorgt, dass Kunden künftig im eigenen Shop einkaufen. Daher versuchen Händler nicht selten, beispielsweise die Kommunikation vom Marktplatz weg auf einen eigenen Kanal zu lenken. Sicherlich mag hier das Einsparen der Verkaufsgebühren eine Rolle spielen.

Der Marktplatz hat natürlich ein eigenes Interesse daran, bestimmte Verhaltensweisen zu verbieten und zu regeln. Diese sind in den AGB zwischen Händler und Plattform geregelt. Da in Deutschland der Grundsatz gilt, dass Verträge zu halten sind, musst du ich grundsätzlich an die Spielregeln des Marktplatzes halten und darfst nicht an ihnen vorbei agieren.


Online-Händler verkaufen oft auf Marktplätzen. Der Grund liegt klar auf der Hand: Ein Marktplatz verfügt meist schon über eine gewisse Reichweite und nimmt dem Händler auch in manchen Punkten Arbeit ab. Dennoch ergeben sich oft rechtliche Fragen. Der Händlerbund gibt hier die Antworten zu den häufigsten Fragen.


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Über die Autorinnen

Sandra May schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Hanna Hillnhütter verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.


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