Was muss ich als Marktplatzhändler bei der Nutzung von Fulfillment beachten?

Nutzen Sie einen Fulfillment-Dienstleister, befüllt dieser im Normalfall die Versandverpackungen mit Ihrem Produkt – dennoch sind Sie als beauftragender Händler für deren Lizenzierung verantwortlich und müssen sich die konkreten Verpackungsmengen von Ihrem Dienstleister geben lassen.

Seit Juli 2022 sind auch sämtliche Ausnahmen im Bereich Fulfillment ausgeräumt – dann greifen nach einer Übergangsfrist diesbezügliche Aspekte aus der Novellierung des Verpackungsgesetzes aus Juli 2021.

Aufgepasst:

Auch Produktverpackungen müssen von demjenigen, der sie befüllt, lizenziert werden. Diese fallen im Verpackungsgesetz neben Service- und Versandverpackungen unter den Begriff Verkaufsverpackungen. Neben der Lizenzierung der Versandverpackungen sind Sie somit auch für die Produktverpackungen verantwortlich, wenn Sie diese selbst befüllen.


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