Welche Verpackungsmaterialien muss ich lizenzieren?

Generell müssen Hersteller und Händler alle Verpackungsmaterialien, die in Umlauf gebracht werden und beim Endverbraucher landen, lizenzieren. Darunter fallen auch Polster- und Füllmaterial, sowie Aufkleber und Klebeband. Im Rahmen des Verpackungsgesetzes wird unterschieden zwischen:

  • Papier, Pappe, Karton
  • Kunststoffe
  • Glas
  • Aluminium, sonstige Metalle
  • Eisenmetalle
  • Getränkekartonverbunde
  • Sonstiges Material
  • Sonstige Verbundverpackungen

Im Verpackungsgesetz wird die Begrifflichkeit „Verkaufsverpackung“ in Bezug auf die Lizenzierungspflicht der Unternehmen verwendet. Der Oberbegriff Verkaufsverpackung beinhaltet dabei die Kategorien Produkt-, Versand- und Serviceverpackungen. Produktverpackungen dienen dem Schutz der Ware, wie zum Beispiel Joghurtbecher, Marmeladengläser oder Kosmetikverpackungen. Serviceverpackungen werden zur direkten Übergabe eines Produktes zum Endkonsument verwendet, wie zum Beispiel eine Brottüte, ein Pizzakarton oder ein Coffee-To-Becher. Versandverpackungen werden zum sicheren Transport eines Artikels zum Endverbraucher eingesetzt, wie zum Beispiel eine Versandtasche oder ein Karton.

Weitere Details zu den unterschiedlichen Verpackungsmaterialien können Sie außerdem auf der Lizenzero Website nachlesen:

Welche Verpackungen müssen Sie lizenzieren?


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