Warum gibt es das Verpackungsgesetz und bin ich davon betroffen?

Der Haupthintergrund des Gesetzes ist es eine effiziente Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu etablieren. Da die Verantwortung dafür bei allen beteiligten Akteuren liegt, müssen all diejenigen Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, ihrer sogenannten Produktverantwortung nachkommen. Durch die Bezahlung von Lizenzierungsentgelten, deren Höhe sich nach Menge und Art der Verpackungsmaterialien bemisst, unterstützen sie die Entsorgungs- und Recyclingsprozesse. Diese Prozesse werden wiederum von den dualen Systemen organisiert.

Generell gilt: Unternehmer, die Verpackungen befüllen und in Umlauf bringen, die beim Endkonsumenten anfallen, sind vom Verpackungsgesetz betroffen. Dazu zählen sowohl Produktverpackungen als auch Versandverpackungen (inklusive Füll- und Polstermaterial und Packhilfsmitteln) und Serviceverpackungen. Eine Umsatzgrenze oder Mindestverpackungsmenge gibt es nicht. Das bedeutet, dass sowohl Klein- als auch Großunternehmer ab der ersten in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackung ihrer Produktverantwortung nachkommen und einen Lizenzvertrag mit einem dualen System schließen müssen.

Als Marktplatzhändler gibt es außerdem einige Besonderheiten zu beachten, sofern Fulfillment oder Dropshipping genutzt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


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