Warum muss ich als Verkäufer die DSA-Einhaltung bestätigen?

Seit dem 17.02.2024 gilt der europäische Digital Services Act (DSA), das Gesetz über digitale Dienste.

Der DSA verpflichtet productswithlove.de und andere Online-Marktplätze dazu, Informationen von Verkäufern wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail sowie die Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA abzufragen und Käufern leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen wir Deine Bestätigung, dass Du nur Produkte und Dienstleistungen anbietest, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen, indem Du in Deinem PWL-Account die Einstellung DSA-Einhaltung aktivierst. (Mein Account > Account-Einstellungen)

Diese Selbstbescheinigung muss für Deine Kunden einsehbar sein, daher veröffentlichen wir sie automatisch auf Deinen Artikelseiten unterhalb der Artikelbeschreibung. (siehe unter "DSA-Einhaltung")

Achtung: Sollten Deine Angaben unvollständig oder fehlerhaft sein, sind wir leider gezwungen, Deine Produkte auszublenden und die Verkäufer-Funktionen vorübergehend zu sperren.

Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir hier verlinkt:


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