Warum benötige ich als Verkäufer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Seit 2019 haften Online-Marktplätze, wie auch productswithlove.de, unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer ihrer Verkäufer. Aus diesem Grund ist seit dem 1. Juli 2021 die Hinterlegung einer gültigen deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: Umsatzsteuer-ID oder USt-IdNr.) gesetzlich erforderlich.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen. Sie besteht üblicherweise aus dem vorangestellten Länderkürzel sowie max. 12 weiteren alphanumerischen Zeichen. Beispiel: DE123456789

Beachte, dass hiermit nicht die Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID oder Steuer-ID-Nummer) gemeint ist!

Hast Du bereits eine USt-IdNr., kannst Du sie direkt bei Deiner Registrierung im Anmeldeformular eingeben oder anschließend in Deinem aktiven Account unter Mein Account > Account-Einstellungen hinterlegen.

Verkäufer, die Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch nicht in ihrem Account bei productswithlove.de hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen, da sie ansonsten vom Handel bei productswithlove.de ausgeschlossen werden.

productswithlove.de ist verpflichtet, Deine USt-IdNr. und die zugehörigen Daten mit Hilfe des elektronischen Bestätigungsverfahrens beim BZSt abzugleichen. Stelle daher unbedingt sicher, dass Deine gemeldeten Daten beim BZSt mit den Daten Deines PWL-Accounts übereinstimmen. Dies betrifft Deinen Namen bzw. Firmennamen, die Rechtsform und die vollständige Anschrift.

Auch für Kleinunternehmer ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend.

Die Beantragung einer USt-IdNr. ist auch für Kleinunternehmer zulässig. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht. Mit der Erteilung einer USt-IdNr. ist also nicht gleichzeitig auch der Verlust des Kleinunternehmerstatus verbunden, wie häufig befürchtet. Ein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG bleibt auch dann noch Kleinunternehmer, wenn ihm eine USt-IdNr. zugeteilt worden ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du hier:

Bei weiteren Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen, wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder an das zuständige Finanzamt.


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