Plotterdatei, um Filzhüllen, Taschen, Kleidung und Baumwollsäckchen zu verzieren.
Die enthaltene Größe kann angepasst werden. Ich empfehle, diese aber nicht viel kleiner zu ziehen, da kleine Elemente zu fein werden.
Die Qualität eures Schnittes ist abhängig von eurer Einstellung und verwendeter Folie, hier bitte die Einstellungen zu euren Plottgeräten beachten.
Geschnitten aus Vinylfolie verzieren sie Gläser und Porzellan und alle weiteren, glatten Oberflächen.
Ausgeschnitten aus Textilfolien verschönern sie Taschen, Beutel, Kleidung und Kissen.
Hier sind der eigenen Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Die Datei darf auch mit einem Lasergravur-Gerät verwendet werden.
Der ZIP Ordner beinhaltet folgende Datei:
Benötigtes Material:
Nutzungshinweis:
• Die ZIP-Dateien enthalten u.a. Grafiken in den Formaten dxf, svg, png, jpg, teilweise auch als pdf-Datei
• PRIVAT: Diese dürfen privat uneingeschränkt genutzt werden.
• Gewerblich: Die Vorlage darf nicht für gewerbliche/industrielle Zwecke verwendet werden. Mit der Datei dürfen keine Bügelbilder, Stickdateien, Stoffdesigns, Applikationen oder ähnliches hergestellt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt, es sei denn, in der Artikelbeschreibung wird ausdrücklich auf eine gewerbliche Nutzung hingewiesen. (Auf Wunsch kann hier eine gewerbliche Lizenz unter #@$%.fadenstark.de erworben werden).
• Alle Motive unterliegen dem Urheberrecht, die Rechte verbleiben bei Fadenstark-Melanie Driessen.
• Die enthaltenen Grafiken dürfen nur und ausschließlich mit einem Schneide-Plotter verwendet werden. Anderweitige Nutzung ist nicht gestattet.
• Die Dateien dürfen nicht weiterverkauft, kopiert, vervielfältigt (ausgenommen Sicherungskopien) oder an Dritte weitergegeben werden.
• Das Verändern des Plottdesign und der Grafik ist nicht gestattet. Ausschließlich Größen können und dürfen angepasst werden.
• Die Veröffentlichung von privat hergestellten DIY-Ergebnissen mit den verwendeten Motiven ist erlaubt, müssen aber seitlich fotografiert oder mit einem Kopierschutz versehen werden. „Fadenstark“ muss als Urheber zwingend genannt