Verpackungsgesetz: Benötige ich als Marktplatz-Händler eine Verpackungslizenz?

Ja, wer in Deutschland Verpackungen in Umlauf bringt, die beim Konsumenten typischerweise im Müll landen, soll auch für die Entsorgungskosten aufkommen. Dafür muss der Unternehmer die Verpackungsmenge, die er beispielsweise für Versandkartons benötigt bei einem der dualen Systeme melden und lizenzieren. Er bezahlt also die Entsorgung über dieses System.

Zusätzlich ist noch eine Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle notwendig. In der Datenbank LUCID müssen sich alle registrieren, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringen. LUCID gleicht dabei die angegebenen Daten mit denen ab, die beim Dualen System gemacht wurden.