Was sind meine Pflichten im Rahmen des Verpackungsgesetzes?

Als Marktplatzhändler sind Sie im Rahmen des Verpackungsgesetzes dazu verpflichtet, die folgenden 3 Schritte zu befolgen:

  1. Registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister LUCID.
  2. Lizenzieren Sie ihre Verpackungen durch die Beteiligung an einem dualen System (z.B. Interseroh über den Onlineshop Lizenzero).
  3. Melden Sie das duale System und Ihre Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID.

Hinweis: Angegebene Daten müssen stets zwischen dem Verpackungsregister LUCID und Ihrem dualen System übereinstimmen. Nehmen Sie Änderungen also immer sowohl bei Ihrem dualen System als auch bei LUCID vor.