Was muss ich bei der Nutzung von Dropshipping beachten?

Nutzen Sie Dropshipping, haben Sie im Regelfall keinerlei physischen Kontakt zur Ware und füllen diese nicht selbst in eine Verpackung. Stattdessen laufen Lagerung und Versand der Ware über den Dropshipping-Dienstleister oder Produzenten. Verpflichtet sind hierbei Herstellende der Ware für die Produktverpackung und der Dropshipping-Dienstleister für die Versandverpackung (ggf. fallen beide in einer Instanz zusammen).

Aufgepasst:

1) Da Dropshipper hierbei jedoch als Letztvertreibende agieren und die Ware in ihrem Namen an Endverbrauchende versandt wird, besteht eine Nachweispflicht, dass alle anfallenden Verpackungsmaterialien bereits ordnungsgemäß lizenziert wurden, was vom Lieferanten belegt werden sollte.

2) Findet der Vertrieb über einen Marktplatz statt, benötigt der Marktplatz-Betreiber ab Juli 2022 den Nachweis vom Händler (= Dropshipper), dass die mit der Ware in Umlauf gebrachten Verpackungen lizenziert und registriert sind. Der Nachweis vom Dropshipping-Dienstleister muss in diesem Fall an den Marktplatz-Betreiber weitergereicht werden.

3) Beim Warenversand aus dem Ausland via Dropshipping ist hingegen der Importeur der Ware im Sinne des Verpackungsgesetzes verpflichtet, alle mit eingeführten Verpackungen (sowie weitere hinzugefügte Verpackungen, z.B. der Versandkarton zum Endverbraucher) zu lizenzieren und sich in LUCID zu registrieren.